Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 21. September 2015, ThürStAnz S. 1803
Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Ressourceneffizienz, der ökologischen Leistung und der nachhaltigen Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie des wirtschaftlichen Wachstums und der Entwicklung des ländlichen Raums. Dies soll durch die Steigerung der fachlichen, unternehmerischen und persönlichen Kompetenzen (Vertiefung/Erweiterung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten) der Betriebsinhaber und deren Beschäftigten erreicht werden. Daneben gilt es, über die Möglichkeiten/Chancen alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten in landwirtschaftsnahen Bereichen wie beispielsweise die soziale Landwirtschaft als Möglichkeit der Diversifizierung zu informieren. Auch die bisher noch unzureichend genutzten Potentiale einer raschen Verbreitung und erfolgreichen Umsetzung von neuen Produkten, Verfahren und Technologien sowie von Forschungs- und Versuchsergebnissen in die Praxis sollen besser genutzt und der fachliche Austausch verstärkt werden. Zusätzlich sind Informationsmaßnahmen über das in den Berufen der Land- und Forstwirtschaft benötigte Wissen vorgesehen, um die Betroffenen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu unterstützen, das Ansehen der Land- und Forstwirtschaft in der Bevölkerung zu stärken und den benötigten Berufsnachwuchs zu gewinnen.
Eine Übersicht zu den Zielindikatoren ist im EPLR Thüringen 2014 – 2020 unter Ziffer 11.2 enthalten.
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