Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bayern
Vom 21. April 2016, Az. 22a-U8023-2016/1-4, AllMBl. S. 1539
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt zur Ausführung des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 933, BayRS 2129-1-4-U) im Benehmen mit der Bayerischen Staatskanzlei und den Bayerischen Staatsministerien folgende Bekanntmachung:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: