Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 26. März 1996, ABl. S. 498, zuletzt geändert am 24. Februar 2005, ABl. S. 459
Zum Vollzug des § 15 des Abfallgesetzes (AbfG) vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410, 1501), zuletzt geändert durch das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) vom 30. September 1994, in Verbindung mit der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912) wird für das Land Brandenburg folgendes bestimmt:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: