Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Saarland
Vom 31. August 1999, Amtsbl. S. 1319
Aufgrund des § 27 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2455, 2457), in Verbindung mit § 39 Abs. 3 und § 43 Saarländisches Abfallwirtschaftsgesetz vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352, 1356) verordnet die Landesregierung:
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