Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 10. Oktober 2006, GVBl. S. 513, zuletzt geändert am 28. Juni 2017, GVBl. S. 158
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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