Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 22. April 1999, GVBl. S. 154
Auf Grund des § 9 des Landesabfallgesetzes vom 21. Dezember 1993 (GVBl. S. 651), geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 433), wird verordnet:
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