Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2011, BGBl. I S. 1860, zuletzt geändert am 27. September 2017, BGBl. I S. 3459
Auf Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 20. April 2011 (BGBl. I S. 651) wird nachstehend der Wortlaut der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung in der seit dem 30. April 2011 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
§ 13 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 16 Verbote auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
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