Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 20. Oktober 2016 (ABl. S. 1512)
Es wird gebeten, die folgenden Erläuterungen und Hinweise zu beachten, die sinngemäße Anwendung für die Straßen und selbstständigen Rad- und Gehwege in der Baulast der Kreise und Gemeinden wird empfohlen.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: