Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 20. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1398)
Für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen wird die "Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass)" - Anhang - verbindlich eingeführt.
Dieser Gem. RdErl. tritt am 2. 9. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.
Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 1. 9. 2021 außer Kraft. In Bezug auf den Artenschutz sind die Nummern 4 und 5 der Anlage 1 und Anlage 2 des Bezugserlasses weiterhin anzuwenden.
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