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Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 20. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1398)

Amtliche Anmerkung:
  1. Für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen wird die "Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass)" - Anhang - verbindlich eingeführt.

  2. Dieser Gem. RdErl. tritt am 2. 9. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.

Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 1. 9. 2021 außer Kraft. In Bezug auf den Artenschutz sind die Nummern 4 und 5 der Anlage 1 und Anlage 2 des Bezugserlasses weiterhin anzuwenden.

1. Zielsetzung

2. Raumordnung und Bauleitplanung

2.9 Gebietsschutz im Rahmen der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen

3. Anlagenzulassung

3.1 Allgemeines

3.2 Genehmigungserfordernisse nach dem Bauordnungsrecht

3.3 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

3.4 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

3.5 Materiellrechtliche Anforderungen

3.5.1 Immissionsschutzrechtliche Anforderungen

3.5.2 Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit

3.5.3 Bauordnungsrechtliche Anforderungen

3.5.4 Abstandsanforderungen

3.6 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft, Eingriffsregelung

3.6.4 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

3.6.4.2 Ersatzzahlung

4. Spezialregelungen

4.1 Straßenrecht

4.6 Luftverkehrsrecht, Flugsicherungseinrichtungen

4.7 Belange des Flugbetriebes der Bundeswehr

Anlage 2
Überblick zu harten Tabuzonen