Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 10. Oktober 2017, HmbGVBl. S. 319
Auf Grund von § 13 Absätze 1 bis 3 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vom 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 80), zuletzt geändert am 6. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 208), und § 19 Absatz 7 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 20. September 2017 (HmbGVBl. S. 260), wird verordnet:
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