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Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Gesetz)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 2. Juni 2008, BGBl. II S. 520, geändert am 23. Juli 2013, BGBl. I S. 2565, 2571

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Anlage 4