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Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände und Futtermittel (AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 8. September 2016, GMBl. S. 770

Nach Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes wird folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission

Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Europäischen Kommission an die Bundesrepublik Deutschland

Abschnitt 4 Schlussbestimmungen