Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bayern
In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396), zuletzt geändert durch Artikel 9b Absatz 4 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 598, 600)
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Erster Teil
Ziele der Abfallbewirtschaftung, Pflichten der öffentlichen Hand
Zweiter Teil
Träger der Abfallentsorgung
Dritter Teil
Abfallwirtschaftsplan, Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept
Vierter Teil
Abfallbeseitigungsanlagen
Abschnitt I
Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren
Abschnitt II
Beseitigung und Stillegung von Deponien
Fünfter Teil
Finanzielle Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen
Sechster Teil
Sachliche Zuständigkeit, Anordnungen für den Einzelfall, Aufsicht
SiebterTeil
Ordnungswidrigkeiten
Achter Teil
Inkrafttreten