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Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Bayern

In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396), zuletzt geändert durch Artikel 11a Absatz 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686, 690)

Erster Teil
Ziele der Abfallbewirtschaftung, Pflichten der öffentlichen Hand

Zweiter Teil
Träger der Abfallentsorgung

Dritter Teil
Abfallwirtschaftsplan, Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept

Vierter Teil
Abfallbeseitigungsanlagen

Abschnitt I
Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren

Abschnitt II
Beseitigung und Stillegung von Deponien

Fünfter Teil
Finanzielle Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen

Sechster Teil
(aufgehoben)

Siebter Teil
Sachliche Zuständigkeit, Anordnungen für den Einzelfall, Aufsicht

Achter Teil
Ordnungswidrigkeiten

Neunter Teil
Inkrafttreten