Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG)
Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bayern
In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396), zuletzt geändert durch Artikel 11a Absatz 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686, 690)
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Erster Teil
Ziele der Abfallbewirtschaftung, Pflichten der öffentlichen Hand
Zweiter Teil
Träger der Abfallentsorgung
Dritter Teil
Abfallwirtschaftsplan, Abfallbilanz und Abfallwirtschaftskonzept
Vierter Teil
Abfallbeseitigungsanlagen
Abschnitt I
Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren
Abschnitt II
Beseitigung und Stillegung von Deponien
Fünfter Teil
Finanzielle Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen
Sechster Teil
(aufgehoben)
Siebter Teil
Sachliche Zuständigkeit, Anordnungen für den Einzelfall, Aufsicht
Achter Teil
Ordnungswidrigkeiten
Neunter Teil
Inkrafttreten