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Bekanntmachung zu der "Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) bei der Beförderung von Kernbrennstoffen auf der Straße und der Schiene (SEWD-Richtlinie Beförderung Straße/Schiene)" und zu den "Lastannahmen zur Auslegung bei der Beförderung von Kernbrennstoffen gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (Lastannahmen Kernbrennstofftransporte)"

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Bekanntmachung vom 28. März 2018 – RS I 6 – 15314/1 – GMBl 2018, S. 437