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Berliner Mobilitätsgesetz

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Berlin

Vom 5. Juli 2018 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Oktober 2023 (GVBl. S. 337)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1:
Zielorientierte integrierte Mobilitätsgewährleistung für Berlin

Unterabschnitt 1:
Verkehrsmittelübergreifende Ziele

Unterabschnitt 2:
Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung

Unterabschnitt 3:
Umsetzung der Ziele und Planwerke sowie Konfliktlösungsprozesse

Abschnitt 2:
Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

Abschnitt 3:
Entwicklung des Radverkehrs

Abschnitt 4:
Entwicklung des Fußverkehrs

Abschnitt 5:
Entwicklung des Wirtschaftsverkehrs

Abschnitt 6:
Übergangsbestimmungen