UMWELTdigital
 

Bekanntmachung über die bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 27. Februar 2019 (BAnz AT 26.03.2019 B7)

I. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Emissionen

1 Quecksilber

2 Mehrkomponentenmesseinrichtungen

II. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Messung von Bezugsgrößen/Betriebsgrößen

1 Sauerstoff

2 Feuchte

III. Eignung von Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung von Immissionen

1 Stickstoffoxide

2 Schwefeldioxid

3 Ozon

IV. Mitteilungen zur bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung von Emissionen und Immissionen

V. Berichtigungen zur bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung von Emissionen und Immissionen