In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110 S. 20)
Erster Teil
Gemeinsame Bestimmungen
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Dritter Abschnitt
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen
Vierter Abschnitt
Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte
Fünfter Abschnitt
Rechtsbehelfe
Zweiter Teil
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679
Erster Abschnitt
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Erster Titel
Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken
Zweiter Titel
Besondere Verarbeitungssituationen
Dritter Titel
Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
Zweiter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person
Dritter Abschnitt
Sanktionen
Vierter Abschnitt
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche
Dritter Teil
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Dritter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person
Vierter Abschnitt
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Fünfter Abschnitt
Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen
Sechster Abschnitt
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
Siebter Abschnitt
Haftung und Sanktionen
Vierter Teil
Informationsfreiheit
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften