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Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Hessen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110 S. 20)

Erster Teil
Gemeinsame Bestimmungen

Erster Abschnitt
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Dritter Abschnitt
Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

Vierter Abschnitt
Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte

Fünfter Abschnitt
Rechtsbehelfe

Zweiter Teil
Durchführungsbestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679

Erster Abschnitt
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

Erster Titel
Verarbeitung personenbezogener Daten und Verarbeitung zu anderen Zwecken

Zweiter Titel
Besondere Verarbeitungssituationen

Dritter Titel
Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane

Zweiter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person

Dritter Abschnitt
Sanktionen

Vierter Abschnitt
Gemeinsame Verfahren, Gemeinsam Verantwortliche

Dritter Teil
Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680

Erster Abschnitt
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Dritter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person

Vierter Abschnitt
Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

Fünfter Abschnitt
Datenübermittlungen an Drittländer und an internationale Organisationen

Sechster Abschnitt
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

Siebter Abschnitt
Haftung und Sanktionen

Vierter Teil
Informationsfreiheit

Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften