Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)
Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998, GVOBl. M-V S. 12, zuletzt geändert am 12. Juli 2010, GVOBl. M-V S. 3383
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Behörden des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
Dritter Abschnitt
Maßnahmen für Denkmale
Vierter Abschnitt
Besondere Maßnahmen
Fünfter Abschnitt
Denkmalrechtliche Verfügungen, Zugang zu Denkmalen, Kennzeichnung, Entschädigung
Sechster Abschnitt
Denkmalförderung
Siebter Abschnitt
Schlußvorschriften