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Denkmalschutzgesetz (DSchG M-V)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

In der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1998, GVOBl. M-V S. 12, zuletzt geändert am 12. Juli 2010, GVOBl. M-V S. 3383

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Behörden des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

Dritter Abschnitt
Maßnahmen für Denkmale

Vierter Abschnitt
Besondere Maßnahmen

Fünfter Abschnitt
Denkmalrechtliche Verfügungen, Zugang zu Denkmalen, Kennzeichnung, Entschädigung

Sechster Abschnitt
Denkmalförderung

Siebter Abschnitt
Schlußvorschriften