Vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. November 2022 (BGBl. I S. 1974)
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Teil 2
Aktiver Betriebsinhaber
Teil 3
Basisprämienregelung
Abschnitt 1
Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung
Abschnitt 2
Nationale Reserve
Teil 4
Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
Abschnitt 1
Anbaudiversifizierung
Abschnitt 2
Dauergrünland
Unterabschnitt 1
Referenzanteil
Unterabschnitt 2
Dauergrünland, das der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
Unterabschnitt 3
Dauergrünland, das nicht der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 unterliegt
Unterabschnitt 4
Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Unterabschnitt 5
Rückumwandlung von Flächen in Dauergrünland nach Bekanntmachung nach § 16 Absatz 4 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
Abschnitt 3
Flächennutzung im Umweltinteresse
Teil 5
Schlussvorschriften