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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1442 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen ((EU) 2017/1442)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 31. Juli 2017, ABl. L 212 S. 1

Anhang
Beste verfügbare Techniken (BVT) - Schlussfolgerungen

1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen

2. BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Festbrennstoffen

2.1. BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle

2.2. BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf

3. BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung flüssiger Brennstoffe

3.1. HFO- und/oder gasölbefeuerte Kessel

3.2. HFO- und/oder gasölbetriebene Motoren

3.3. Gasölbetriebene Gasturbinen Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten

4. BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung gasförmiger Brennstoffe

4.1. BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Erdgas

4.2. BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung

5. BVT-Schlussfolgerungen für Anlagen mit Mehrstofffeuerung

5.1. BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Prozessbrennstoffen aus der chemischen Industrie

6. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE ABFALLMITVERBRENNUNG

7. BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE VERGASUNG

8. BESCHREIBUNG VON TECHNIKEN