Vom 11. Oktober 2018 (ABl. L 256 S. 87), zuletzt berichtigt am 24. September 2020 (ABl. L 310 S. 7)
ANHANG
Gemeinsames Format für das nationale Luftreinhalteprogramm gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2016/2284
2. GEMEINSAMES FORMAT
2.1. Titel des Programms, Kontaktdaten und Websites
2.2. Zusammenfassung (F)
2.3. Der nationale Politikrahmen für Luftqualität und Luftreinhaltung
2.4. Mit den derzeitigen Strategien und Maßnahmen erzielte Fortschritte bei der Emissionsreduktion und der Verbesserung der Luftqualität; Umfang der Einhaltung von nationalen und Unionsverpflichtungen, bezogen auf das Jahr 2005
2.5. Voraussichtliche künftige Entwicklung ohne Änderung bereits verabschiedeter Strategien und Maßnahmen
2.5.2. Voraussichtliche Auswirkungen im Hinblick auf die Verbesserung der Luftqualität (Szenario "mit Maßnahmen"), einschließlich voraussichtlicher Umfang der Einhaltung
2.6. Zur Einhaltung der Emissionsreduktionsverpflichtungen für 2020 und 2030 sowie der Emissionszwischenziele für 2025 in Betracht gezogene Politikoptionen
2.7. Zur Verabschiedung vorgesehene Strategien nach Sektoren; Zeitplan für ihre Verabschiedung, Umsetzung und Überprüfung; zuständige Behörden
2.8. Voraussichtliche kombinierte Auswirkungen von Strategien und Maßnahmen ("mit zusätzlichen Maßnahmen") im Hinblick auf Emissionsreduktionen, Luftqualität und Umwelt und damit verbundene Unsicherheiten (falls zutreffend)