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Bekanntmachung der Allgemeinverf�gung zur Einstufung eines Gemisches gem�� � 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung �ber Anlagen zum Umgang mit wassergef�hrdenden Stoffen

Sachgebiet: Gew�sserschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 6. November 2024 (BAnz AT 27.11.2024 B6)

Gem�� � 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung �ber Anlagen zum Umgang mit wassergef�hrdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen �ber die Einstufung von Gemischen nach � 11 AwSV sowie im Sinne von � 7 Absatz 1 AwSV �ber die �nderung von Einstufungen von Gemischen im Bundesanzeiger �ffentlich bekannt.

� 7 Absatz 2 AwSV �ber die Mitteilungspflichten bleibt davon unber�hrt.