Vom 2. September 2024 (ABl. L, 2024/2395, 9.9.2024)
ANHANG
3. VERPFLICHTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ENERGIEEFFIZIENZ DER WÄRME- UND KÄLTEVERSORGUNG GEMÄß ARTIKEL 26 DER RICHTLINIE (EU) 2023/1791
3.1. Kriterien einer effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung (Standard- und Alternativansatz): Artikel 26 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2023/1791
3.2. Anwendung der Definition effizienter Fernwärme- und Fernkälteversorgung auf neu gebaute und modernisierte Fernwärme- und Fernkältesysteme: Artikel 26 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2023/1791
3.3. Obligatorische Planung zur Steigerung der Effizienz des Primärenergieverbrauchs und des Anteils erneuerbarer Energien: Artikel 26 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2023/1791
3.5. Kosten-Nutzen-Analyse auf Anlagenebene für neue oder erheblich modernisierte Anlagen: Artikel 26 Absätze 7 und 8 der Richtlinie (EU) 2023/1791