Vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1272), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 347)
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Teil 2
Ermittlung der Finanzierungsbedarfe
Teil 3
Ausgleich durch Zahlungen des Bundes
Teil 4
Ausgleich durch Erhebung von Umlagen und weiterer Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1
Ermittlung und Erhebung von Umlagen, Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 2
Erhebung von Umlagen in Sonderfällen
Abschnitt 3
Herstellung von Grünem Wasserstoff
Abschnitt 4
Besondere Ausgleichsregelung
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2
Stromkostenintensive Unternehmen
Unterabschnitt 3
Herstellung von Wasserstoff
Unterabschnitt 4
Verkehr
Unterabschnitt 5
Verfahren
Abschnitt 5
Abgrenzung, Messung und Schätzung von Strommengen
Teil 5
Kontoführungs-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Abschnitt 1
Kontoführung und gesonderte Buchführung
Abschnitt 2
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Teil 7
Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen
Anlage 1 (zu § 2)
Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs