Technische Regeln für Gefahrstoffe – Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (TRGS 402)
Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 10. August 2023 (GMBl 2023, S. 898)
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Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Folgendes bekannt:
- Neufassung der TRGS 402
Die Technische Regel zu Gefahrstoffen TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition", Ausgabe Februar 2010, GMBl 2010 S. 231-253 [Nr. 12], vom 25.2.2010, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2016 S. 843-846 [Nr. 43], vom 21.10.2016, wird wie folgt neu gefasst.
4 Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition
5 Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen
5.2 Beurteilungszeiträume
5.3 Bewertung der inhalativen Exposition
Anhang 1: Anforderungen an Messstellen, die messtechnische Ermittlungen und Beurteilungen der Exposition durchführen, einschließlich Anforderungen an die Berichterstattung
A1.2 Anforderungen an das Personal
A1.4 Anforderungen an die Organisation
A1.5 Zusätzliche Anforderungen bei Messungen unter Tage
A1.6 Anforderungen an die Berichterstattung bei messtechnischen Ermittlungen
Anhang 2: Messtechnische Ermittlung
A2.2 Messaufgaben
A2.3 Messverfahren für Arbeitsplatzmessungen
A2.4 Anforderungen an die Durchführung einer Messung
Anhang 3: Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden der Exposition
Anhang 4: Befundsicherung mit Hilfe kontinuierlich messender Messeinrichtungen