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Technische Regeln für Gefahrstoffe – Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (TRGS 402)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 10. August 2023 (GMBl 2023, S. 898)

Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Folgendes bekannt:

- Neufassung der TRGS 402

Die Technische Regel zu Gefahrstoffen TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition", Ausgabe Februar 2010, GMBl 2010 S. 231-253 [Nr. 12], vom 25.2.2010, zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2016 S. 843-846 [Nr. 43], vom 21.10.2016, wird wie folgt neu gefasst.

4 Vorgehensweise zur Ermittlung der inhalativen Exposition

5 Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen

5.2 Beurteilungszeiträume

5.3 Bewertung der inhalativen Exposition

Anhang 1: Anforderungen an Messstellen, die messtechnische Ermittlungen und Beurteilungen der Exposition durchführen, einschließlich Anforderungen an die Berichterstattung

A1.2 Anforderungen an das Personal

A1.4 Anforderungen an die Organisation

A1.5 Zusätzliche Anforderungen bei Messungen unter Tage

A1.6 Anforderungen an die Berichterstattung bei messtechnischen Ermittlungen

Anhang 2: Messtechnische Ermittlung

A2.2 Messaufgaben

A2.3 Messverfahren für Arbeitsplatzmessungen

A2.4 Anforderungen an die Durchführung einer Messung

Anhang 3: Nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden der Exposition

Anhang 4: Befundsicherung mit Hilfe kontinuierlich messender Messeinrichtungen