Technische Regeln für Gefahrstoffe - Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle (TRGS 520)
Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Juli 2024 (GMBl. 2024 S. 712)
Amtliche Anmerkung:
1) Hinweis: Die TRGS 520 wurde nach Stand der Technik und Hinweisen aus der Praxis grundlegend überarbeitet - mit besonderem Schwerpunkt im Bereich Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen.
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1651208
Die Technische Regel zu Gefahrstoffen TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle, Ausgabe Januar 2012, GMBl 2012, S. 102-115 [Nr. 7] (v. 2.3.2012), wird wie folgt neu gefasst1):