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Technische Regeln für Gefahrstoffe - Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle (TRGS 520)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: Juli 2024 (GMBl. 2024 S. 712)

Amtliche Anmerkung:

1) Hinweis: Die TRGS 520 wurde nach Stand der Technik und Hinweisen aus der Praxis grundlegend überarbeitet - mit besonderem Schwerpunkt im Bereich Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen.

Die Technische Regel zu Gefahrstoffen TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle, Ausgabe Januar 2012, GMBl 2012, S. 102-115 [Nr. 7] (v. 2.3.2012), wird wie folgt neu gefasst1):

2 Begriffsbestimmungen

3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

4 Fachliche Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte

5 Schutzmaßnahmen

5.1 Grundsätze

5.2 Standortanforderungen und bauliche Ausführung

5.3 Betriebliche Ausstattung

5.4 Brand- und Explosionsschutz

5.6 Organisatorische Maßnahmen

Anhang 1.1 Grundlehrgang zum Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse für die Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen

1 Inhalte

Anhang 1.2 Fortbildung zur Fachkunde zu Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen

1 Inhalte

Anhang 4 Annahme von Lithiumbatterien in einer Schadstoffsammelstelle nach TRGS 520

7 Festlegung einer allgemeinen Vorgehensweise (Sicherheitskonzept) an TRGS-520-Sammelstellen

Anhang 6 Beispiele für explosionsgefährdete Bereiche