Vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10.07.2019 B2), berichtigt am 30. Juli 2019 (BAnz AT 06.08.2019 B2)
1 Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
7 Verfahren
Anhang I
Technische Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen (NOxMS-H-leicht)
1 Allgemeines
4 Messtechnischer Nachweis
7 Prüfung des NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen
7.2 Messfahrten und Prüfablauf
8 Bewertungskriterien für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht)
9 Messtechnik
10 Überwachungsmaßnahmen
13 Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen
13.8 Warn- und Aufforderungssysteme
13.14 Ermittlung der Änderung der Kraftstoffverbrauchswerte bzw. der CO2-Emissionen im Fall von Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5.
14 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit NOx-Minderungssystemen mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen
Anlage 3 (zu Nummer 14.2)
Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde