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Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen, im gewerblichen oder kommunalen Einsatz befindlichen leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5 oder Euro I, II, III, IV, V und EEV mit Stickoxidminderungssystemen

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 19. Juni 2019 (BAnz AT 10.07.2019 B2), berichtigt am 30. Juli 2019 (BAnz AT 06.08.2019 B2)

1 Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

7 Verfahren

Anhang I
Technische Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen (NOxMS-H-leicht)

1 Allgemeines

4 Messtechnischer Nachweis

7 Prüfung des NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

7.2 Messfahrten und Prüfablauf

8 Bewertungskriterien für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht)

9 Messtechnik

10 Überwachungsmaßnahmen

13 Zusätzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für NOx-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

13.8 Warn- und Aufforderungssysteme

13.14 Ermittlung der Änderung der Kraftstoffverbrauchswerte bzw. der CO2-Emissionen im Fall von Fahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 3, 4 und 5.

14 Einbau und Abnahme der Nachrüstung mit NOx-Minderungssystemen mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Anlage 3 (zu Nummer 14.2)
Abnahmebescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau eines genehmigten NOx-Minderungssystems mit erhöhter Minderungsleistung (NOxMS-H-leicht) für die Nachrüstung an leichten Handwerker- und Lieferfahrzeugen zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde