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Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 10. September 2021 (MBl. NRW. 2021 S. 716)

1 Förderzweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Förderzweck

2 Allgemeine Gegenstände der Förderung und berücksichtigungsfähige Schäden

3 Aufbauhilfen für Unternehmen

3.2 Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger

3.3 Leistungsvoraussetzungen

3.4 Art und Umfang, Höhe der Leistung

3.5 Verfahren

4 Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft

4.2 Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger

4.3 Leistungsvoraussetzungen

4.4 Art und Umfang, Höhe der Leistung

4.5 Verfahren

5 Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur

5.2 Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger

5.3 Leistungsvoraussetzungen

5.4 Art und Umfang, Höhe der Leistung

5.5 Verfahren

6 Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen

6.1 Gegenstand der Förderung

6.2 Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger

6.3 Fördervoraussetzungen

6.4 Art und Umfang, Höhe der Leistung

6.5 Verfahren

6.5.3 Wiederaufbaupläne

6.5.6 Auszahlung

7 Allgemeine Förderbestimmungen

Anlage 2
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung zur Beseitigung der Hochwasserschäden aus Juli 2021 (ANBest-Wiederaufbau)

3 Vergabe von Aufträgen