Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)
Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen
Vom 10. September 2021 (MBl. NRW. 2021 S. 716)
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1 Förderzweck und Rechtsgrundlagen
1.1 Förderzweck
2 Allgemeine Gegenstände der Förderung und berücksichtigungsfähige Schäden
3 Aufbauhilfen für Unternehmen
3.2 Leistungsempfängerin und Leistungsempfänger
3.3 Leistungsvoraussetzungen
3.4 Art und Umfang, Höhe der Leistung
3.4.3 Ermittlung auf Ebene der einzelnen Leistungsempfängerin oder des einzelnen Leistungsempfängers
3.5 Verfahren
4 Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
4.2 Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger
4.3 Leistungsvoraussetzungen
4.4 Art und Umfang, Höhe der Leistung
4.4.3 Ermittlung auf Ebene der einzelnen Leistungsempfängerin oder des einzelnen Leistungsempfängers
4.5 Verfahren
5 Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur
5.2 Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger
5.3 Leistungsvoraussetzungen
5.4 Art und Umfang, Höhe der Leistung
5.4.3 Ermittlung auf Ebene der einzelnen Leistungsempfängerin oder des einzelnen Leistungsempfängers
5.5 Verfahren
6 Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen
6.1 Gegenstand der Förderung
6.2 Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger
6.3 Fördervoraussetzungen
6.4 Art und Umfang, Höhe der Leistung
6.4.3 Ermittlung auf Ebene der einzelnen Leistungsempfängerin oder des einzelnen Leistungsempfängers