Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur bermittlung, Sicherung und ffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfgungstellung geologischer Daten zur Erfllung ffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG)
Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
Vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387)
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1363577
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde
Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten
§ 8 Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde