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Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Hamburg

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2001, HmbGVBl. S. 258, zuletzt geändert am 23. Januar 2018, HmbGVBl. S. 19, 27 (Die Änderungen durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung und zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19) textlich noch nicht umgesetzt worden da Inkrafttreten gem. Art. 9 Abs. 3 noch offen)

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Öffentliche Abwasseranlagen, Anschluss und Benutzung

Dritter Abschnitt
Grundstücksentwässerungsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen

Vierter Abschnitt
Abwasserinformation und Datenverarbeitung

Fünfter Abschnitt
Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen

Sechster Abschnitt
Schlussvorschriften