Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 17. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. November 2025 (HmbGVBl. Nr. 41, S. 679)
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Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Öffentliche Abwasseranlagen, Erschließung, Erschließung, Anschluss und Benutzung
Dritter Abschnitt
Grundstücksentwässerungsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen
Vierter Abschnitt
Abwasserinformation und Schäden an öffentlichen Abwasseranlagen
Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften