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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe – Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (TRBA 400)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Ausgabe: März 2017 (GMBl 2017, S. 158; geändert GMBl 2018, S. 574, 589)

Gemäß Biostoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegenden, vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beschlossenen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, bekannt:

2. Begriffsbestimmungen

3. Grundsätze zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

4. Gefährdungsbeurteilung bei Schutzstufentätigkeiten (§ 5 BioStoffV)

5. Gefährdungsbeurteilung bei Nicht-Schutzstufentätigkeiten (§ 6 BioStoffV)

6. Berücksichtigung psychischer Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen

Anlage 6
Weitergehende Informationen zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen psychischer Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen