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Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1312)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 15 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1312) treten gemäß Artikel 20 Absatz 1 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Ausstellung und Inhalte von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen, Registrierung von Anlagen

Unterabschnitt 1
Ausstellung von Herkunftsnachweisen

Unterabschnitt 2
Ausstellung von Regionalnachweisen

Unterabschnitt 3
Registrierung und Löschung von Anlagen

Abschnitt 3
Übertragung, Entwertung, Löschung und Verfall von Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen

Abschnitt 4
Anerkennung und Import von Herkunftsnachweisen von ausländischen registerführenden Stellen

Abschnitt 5
Pflichten von Registerteilnehmern, Hauptnutzern, Nutzern und Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen

Abschnitt 6
Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung und Löschung von Daten

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8
Sperrung und Schließung des Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern

Abschnitt 9
Nutzungsbedingungen