Vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 378)
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung
Dritter Teil
Bauliche Anlagen
Erster Abschnitt
Gestaltung, Außenwerbung
Zweiter Abschnitt
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Dritter Abschnitt
Bauprodukte
Vierter Abschnitt
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Wände, Decken und Dächer
Fünfter Abschnitt
Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
Sechster Abschnitt
Technische Gebäudeausrüstung
Siebter Abschnitt
Nutzungsbedingte Anforderungen
Achter Abschnitt
Besondere Anlagen
Vierter Teil
Die am Bau Beteiligten
Fünfter Teil
Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren
Erster Abschnitt
Bauaufsichtsbehörden
Zweiter Abschnitt
Verwaltungsverfahren
Dritter Abschnitt
Besondere Verfahrensregelungen
Vierter Abschnitt
Bauaufsichtliche Maßnahmen
Fünfter Abschnitt
Bauüberwachung
Sechster Abschnitt
Baulasten
Sechster Teil
Bußgeld-, Übergangs-, Rechtsvorschriften, Ausführungsbestimmung zum Baugesetzbuch, Schlussvorschriften
Anlage zu § 63
Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63
I Errichtung, Aufstellung, Anbringung
V Freistellungsvorbehalte