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Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Hessen

Vom 6. März 2013, GVBl. S. 80, geändert am 17. Dezember 2015, GVBl. S. 636

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

ERSTER TEIL
Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

ZWEITER TEIL
Durchführung der Abfallentsorgung

DRITTER TEIL
Zuständigkeiten

VIERTER TEIL
Schlussvorschriften