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Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 5. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2154)

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Informationspflicht bei der Lieferung von Brennstoffen oder Wärme

Abschnitt 3
Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten

Abschnitt 4
Begleitregelungen

Abschnitt 5
Evaluierung

Abschnitt 6
Übergangs- und Schlussvorschriften