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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Berlin

Vom 21. Juli 1999 (GVBl. S. 413), zuletzt geändert am 2. Februar 2011 (GVBl. S. 50)

Erster Abschnitt
Einleitende Bestimmungen

Zweiter Abschnitt
Organisation der Abfallentsorgung

Dritter Abschnitt
Abfallwirtschaftsplanung

Vierter Abschnitt
Abfallbeseitigungsanlagen

Fünfter Abschnitt
Überwachung und Duldungspflichten

Sechster Abschnitt
Pflichten der öffentlichen Hand, Konzepte und Bilanzen

Siebenter Abschnitt
Datenschutz und Veröffentlichung von Informationen, Ausführungsvorschriften

Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten

Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen