Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln)
Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Berlin
Vom 21. Juli 1999 (GVBl. S. 413), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. März 2023 (GVBl. S. 120)
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Erster Abschnitt
Einleitende Bestimmungen
Zweiter Abschnitt
Organisation der Abfallentsorgung
Dritter Abschnitt
Abfallwirtschaftsplanung
Vierter Abschnitt
Abfallbeseitigungsanlagen
Fünfter Abschnitt
Überwachung und Duldungspflichten
Sechster Abschnitt
Pflichten der öffentlichen Hand, Konzepte und Bilanzen
Siebenter Abschnitt
Datenschutz und Veröffentlichung von Informationen, Ausführungsvorschriften
Achter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen