Vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBl. S. 543, 544)
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung
Dritter Teil
Bauliche Anlagen
Erster Abschnitt
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Zweiter Abschnitt
Bauprodukte
Dritter Abschnitt
Wände, Decken und Dächer
Vierter Abschnitt
Treppen, Flure, Aufzüge und Öffnungen
Fünfter Abschnitt
Feuerungs- und haustechnische Anlagen
Sechster Abschnitt
Aufenthaltsräume und Wohnungen
Siebter Abschnitt
Besondere Anlagen
Vierter Teil
Verantwortung der am Bau Beteiligten
Fünfter Teil
Behörden
Sechster Teil
Verfahren
Siebter Teil
Ermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen