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Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 24. November 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBl. S. 543, 544)

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

Zweiter Teil
Das Grundstück und seine Bebauung

Dritter Teil
Bauliche Anlagen

Erster Abschnitt
Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung

Zweiter Abschnitt
Bauprodukte

Dritter Abschnitt
Wände, Decken und Dächer

Vierter Abschnitt
Treppen, Flure, Aufzüge und Öffnungen

Fünfter Abschnitt
Feuerungs- und haustechnische Anlagen

Sechster Abschnitt
Aufenthaltsräume und Wohnungen

Siebter Abschnitt
Besondere Anlagen

Vierter Teil
Verantwortung der am Bau Beteiligten

Fünfter Teil
Behörden

Sechster Teil
Verfahren

Siebter Teil
Ermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen