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Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (LFischG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Vom 10. Februar 1996, GVOBl. Schl.-H. S. 211, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. August 2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 132)

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Fischereiberechtigung

Dritter Teil
Ausübung des Fischereirechts

Vierter Teil
Hegepläne und Fischereigenossenschaft

Fünfter Teil
Fischereigenossenschaft

Sechster Teil
Fischereischein und Fischereischeinprüfung

Siebenter Teil
Schutz der Fischbestände

Achter Teil
Muschelfischerei

Neunter Teil
Fischereiverwaltung

Zehnter Teil
Entschädigung

Elfter Teil
Ordnungswidrigkeiten