Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (LFischG)
Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 10. Februar 1996, GVOBl. Schl.-H. S. 211, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. August 2025 (GVOBl. Schl.-H. S. 132)
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil
Fischereiberechtigung
Dritter Teil
Ausübung des Fischereirechts
Vierter Teil
Hegepläne und Fischereigenossenschaft
Fünfter Teil
Fischereigenossenschaft
Sechster Teil
Fischereischein und Fischereischeinprüfung
Siebenter Teil
Schutz der Fischbestände
Achter Teil
Muschelfischerei
Neunter Teil
Fischereiverwaltung
Zehnter Teil
Entschädigung
Elfter Teil
Ordnungswidrigkeiten