Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 6. Januar 2025 (GVBl. MV S. 10)
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1689404
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt
Fischereirecht
Dritter Abschnitt
Fischereischein und Fischereiabgabe
Vierter Abschnitt
Fischereiausübung
Fünfter Abschnitt
Schutz der Fischbestände und der Fischerei
Sechster Abschnitt
Fischereiverwaltung
§ 25 Aufgaben und Berechtigungen der Kontrollbefugten der Fischereiaufsicht, Verordnungsermächtigung