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Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern

Vom 6. Januar 2025 (GVBl. MV S. 10)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt
Fischereirecht

Dritter Abschnitt
Fischereischein und Fischereiabgabe

Vierter Abschnitt
Fischereiausübung

Fünfter Abschnitt
Schutz der Fischbestände und der Fischerei

Sechster Abschnitt
Fischereiverwaltung

Siebter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen