Vom 24. April 1980 (GV. NRW. S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193; GV. NRW. S. 214)
Kapitel I
Allgemeine Vorschriften
Erster Abschnitt
Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Betreten des Waldes
Dritter Abschnitt
Forstliche Rahmenplanung, Sicherung der Funktion des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
Kapitel II
Förderung der Forstwirtschaft
Erster Abschnitt
Betreuung der Waldbesitzer
Zweiter Abschnitt
Waldwirtschaftsgenossenschaften
Kapitel III
Besondere Vorschriften über öffentlichen Waldbesitz
Erster Abschnitt
Staatswald
Zweiter Abschnitt
Gemeindewald
Dritter Abschnitt
Wald anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Kapitel IV
Erhaltung und Vermehrung des Waldbestandes
Erster Abschnitt
Umwandlung und Aufforstung
Zweiter Abschnitt
Schutz vor Waldbränden, Nachbarschutz
Dritter Abschnitt
Schutzwald, Erholungswald
Vierter Abschnitt
Entschädigung
Fünfter Abschnitt
Forstschutz
Kapitel V
Landesforstverwaltung
Erster Abschnitt
Gliederung der Forstbehörden
Zweiter Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörde
Dritter Abschnitt
Beratung der Landesforstverwaltung
Kapitel VI
Berufsbezeichnung, Dienstkleidung
Kapitel VII
Kostenregelung und Bußgeldvorschriften
Kapitel VIII
Schlußvorschriften