In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 24 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. S. 1, 4)
ERSTER TEIL
Aufgabe der Raumordnung und Landesplanung
ZWEITER TEIL
Mittel der Raumordnung und Landesplanung
1. ABSCHNITT
Entwicklungspläne
2. ABSCHNITT
Regionalpläne
3. ABSCHNITT
Umsetzung der Planung
4. ABSCHNITT
Mitwirkung der Regionalverbände bei den Fachplanungen des Landes und bei den weisungsfreien Planungen der Gemeinden und Landkreise
5. ABSCHNITT
Erfassung, Auswertung und Abstimmung raumbedeutsamer Sachverhalte
DRITTER TEIL
Organisation der Raumordnung und Landesplanung
1. ABSCHNITT
Raumordnungsbehörden; Landesplanungsbehörde
2. ABSCHNITT
Regionalverbände
VIERTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften