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Niedersächsisches Hafensicherheitsgesetz (NHafenSG)

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Niedersachsen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Februar 2009 (Nds. GVBl. S. 15), geändert am 20. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88, 104)

Erster Teil
Ausführung und Umsetzung von Sicherheitsbestimmungen

Erster Abschnitt
Vorschriften für Hafenanlagen

Zweiter Abschnitt
Vorschriften für Häfen

Zweiter Teil
Hafen-, Fähr- und Schifffahrtsangelegenheiten

Dritter Teil
Sonstige Regelungen