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Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Bund

Vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, ber. S. 1281), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 350)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen

Abschnitt 3
Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater

Abschnitt 4
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Abschnitt 5
Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln

Abschnitt 6
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren

Abschnitt 7
Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren

Abschnitt 8
Parallelhandel

Abschnitt 9
Pflanzenschutzgeräte

Abschnitt 10
Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten

Abschnitt 11
Behörden, Überwachung

Abschnitt 12
Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung

Abschnitt 13
Straf- und Bußgeldvorschriften

Abschnitt 14
Schlussbestimmungen