Vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, ber. S. 1281), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 350)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
Abschnitt 3
Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
Abschnitt 4
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 5
Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 6
Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
Abschnitt 7
Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
Abschnitt 8
Parallelhandel
Abschnitt 9
Pflanzenschutzgeräte
Abschnitt 10
Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
Abschnitt 11
Behörden, Überwachung
Abschnitt 12
Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
Abschnitt 13
Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 14
Schlussbestimmungen