In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349)
Der Sächsische Landtag hat am 11. Juli 2013 das folgende Gesetz beschlossen:
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Abschnitt 3 Bewirtschaftung des Grundwassers
Teil 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
Abschnitt 3 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
Abschnitt 4 Die am Bau Beteiligten
Abschnitt 5 Vorbeugender Gewässerschutz und Gewässerschutzbeauftragter
Abschnitt 6 Ausbau und Renaturierung
Abschnitt 7 Talsperren, Wasserspeicher und Hochwasserrückhaltebecken
Abschnitt 8 Hochwasserschutz
Abschnitt 9 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Teil 4 Vorschriften zur Wasserentnahmeabgabe
Teil 5 Gefahrenabwehr, Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen, Enteignung
Abschnitt 1 Gefahrenabwehr
Abschnitt 2 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Abschnitt 3 Veränderungssperre, Enteignung, Entschädigung und Ausgleich
Teil 6 Gewässeraufsicht
Teil 7 Zuständigkeit und Verfahren
Abschnitt 1 Zuständigkeit
Abschnitt 2 Verfahren
Teil 8 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen