In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 144)
Der Sächsische Landtag hat am 11. Juli 2013 das folgende Gesetz beschlossen:
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen
Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
Abschnitt 3 Bewirtschaftung des Grundwassers
Teil 3 Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1 Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Abschnitt 2 Abwasserbeseitigung
Abschnitt 3 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
Abschnitt 4 Die am Bau Beteiligten
Abschnitt 5 Vorbeugender Gewässerschutz und Gewässerschutzbeauftragter
Abschnitt 6 Ausbau und Renaturierung
Abschnitt 7 Talsperren, Wasserspeicher und Hochwasserrückhaltebecken
Abschnitt 8 Hochwasserschutz
Abschnitt 9 Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
Teil 4 Vorschriften zur Wasserentnahmeabgabe
Teil 5 Gefahrenabwehr, Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen, Enteignung
Abschnitt 1 Gefahrenabwehr
Abschnitt 2 Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
Abschnitt 3 Veränderungssperre, Enteignung, Entschädigung und Ausgleich
Teil 6 Gewässeraufsicht
Teil 7 Zuständigkeit und Verfahren
Abschnitt 1 Zuständigkeit
Abschnitt 2 Verfahren
Teil 8 Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen