Vom 26. März 2019 (GV. NW. S. 384), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. 2021 S. 122)
Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt
Grundsatzvorschriften
2. Abschnitt
Eigentum
3. Abschnitt
Gemeingebrauch, Sondernutzungen und sonstige Benutzung
4. Abschnitt
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen
5. Abschnitt
Straßenkreuzungen, Kreuzungen mit Gewässern
6. Abschnitt
Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignung
Zweiter Teil
Träger der Straßenbaulast für Landesstraßen, Radschnellverbindungen des Landes und Kreisstraßen
Dritter Teil
Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen
1. Abschnitt
Gemeindestraßen
2. Abschnitt
Sonstige öffentliche Straßen
3. Abschnitt
Vierter Teil
Aufsicht und Zuständigkeiten
Fünfter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften
1. Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten
2. Abschnitt
Übergangsvorschriften
3. Abschnitt
Schlußvorschriften